Stellen Sie jemandem eine Offerte zu, sind Sie für einen gewissen Zeitraum an den Inhalt der Offerte gebunden. Während dieses Zeitraums können Sie die Offerte nicht zurückziehen oder gegen den Willen des Empfängers anpassen.
Als Anbieter können Sie die Offerte mit einer beliebigen Annahmefrist versehen. So können Sie selbst entscheiden, wie lange sie an die Offerte gebunden sind.
Unterlässt es der Anbieter, eine Annahmefrist zu setzen, ist er so lange an die Offerte gebunden, bis er nach dem „normalen Lauf der Dinge“ nicht mehr mit einer Annahme der Offerte rechnen muss. Wie lange das genau ist, muss im Einzelfall entschieden werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab.