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Verbleib eines verschenkten Hauses in der Familie

Sie wollen Ihren Kindern vorzeitig ein Haus übertragen, sei es als Schenkung oder als Erbvorbezug. Sie möchten dabei sicherstellen, dass dieses Haus in der Familie verbleibt oder dass ein Gewinn aus dem Weiterverkauf Ihnen oder allen Erben bzw. Nachkommen zufällt. Dieses Ziel lässt sich auf drei Arten erreichen: durch ein Rückkaufsrecht (Kaufrecht), durch ein Gewinnbeteiligungsrecht und/oder durch ein Vorkaufsrecht. 

Rückkaufsrecht

Das Rückkaufsrecht gibt Ihnen das Recht, das verschenkte Haus oder die verschenkte Wohnung während maximal 25 Jahren zu einem im Voraus festgelegten Preis zurückzukaufen. Es muss im Grundbuch eingetragen werden. 

Gewinnbeteiligungsrecht

Mit der Gewinnbeteiligungs-Vereinbarung legen die Parteien fest, wie der Beschenkte z.B. seine Geschwister bzw. die Eltern bei einem Verkauf des Hauses am Gewinn beteiligen muss. Eine solche Vereinbarung sollte auch den Umgang mit den beim Verkauf anfallenden Steuern und mit den seitherigen Investitionen regeln. Mit einer Indexklausel lässt sich zudem die Teuerung berücksichtigen. 

Vorkaufsrecht

Sie können zum Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Haus verschenken, einem anderen Familienmitglied ein Vorkaufsrecht einräumen. So können z.B. Geschwister des beschenkten Sohnes oder der beschenkten Tochter im Fall eines Weiterverkaufs der Immobilie zuerst zum Zug kommen, bevor diese an einen anderen Kaufinteressenten verkauft wird. Begünstigte müssen innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie das Haus selber erwerben wollen. Es besteht zudem die Möglichkeit, im Voraus einen Preis für einen solchen Verkauf festzulegen. Das Vorkaufsrecht kann für maximal 25 Jahre im Grundbuch vorgemerkt werden. 

Eine Kombination des Vorkaufsrechts mit der Gewinnbeteiligung ermöglicht den begünstigten Geschwistern zu wählen, ob sie das Haus erwerben oder sich am Verkaufsgewinn beteiligen wollen. 

Im Einzelfall ist zu klären, ob es um die Gleichbehandlung oder den Erhalt des Hauses in der Familie geht. Auch bei Erbteilungen stellen sich ähnliche Fragen. Erfahrungsgemäss lassen sich mit den vorgestellten Instrumenten sehr rasch zufriedenstellende Lösungen finden. 

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