AMATIN AG Rechtsanwälte / Attorneys at Law (contact: Vanessa Fischer-Zaugg ), Basel, Switzerland – in the heart of the Swiss Economic Backbone Zurich-Basel-Geneva.
Wissen Sie, wie die Gestaltung oder das Design eines Produktes möglichst umfassend und (kosten-) effizient geschützt werden kann?
Sowohl das Markenschutz- als auch das Designschutzgesetz bieten die Voraussetzungen, um ein Produkt zu schützen. Marken- und Designschutz stehen dabei nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich. Abhängig von Schutzumfang und -dauer, der Art des Produktes wie auch von den Voraussetzungen bei der Registrierung kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage.
So kann ein Produkt nur über die Registrierung der Wortmarke oder des Logos (Wortbildmarke) geschützt werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, zusätzlich das Design oder die Gestaltung zu schützen. Neben der Registrierung als Formmarke bietet der Designschutz einen ergänzenden Schutz. Dies ist z.B. sinnvoll bei Logos oder Verpackungen, die starken modischen Veränderungen unterworfen sind.
Im Bereich von Waren- und Verpackungsformen bietet der Designschutz eine eigenständige, einfache und kostengünstige Lösung, weil die Registrierung von gleichzeitig bis zu 100 Designs in verschiedenen Abbildungen möglich ist. Die Uhrenindustrie ist im Hinblick auf die Basel World ein aktuelles Beispiel dafür. So können in einer einzigen Registrierung verschiedene Designs von Uhren, Zifferblättern, Zeigern etc. effizient und kostengünstig registriert werden.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Marke oder ihr Design möglichst umfassend schützen lassen können.
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Mariel WalleserMLaw / Juristin für IP und Life Sciences