Neues Erbrecht ab 2023 – alles, was Sie wissen müssen
Das Erbrecht erweitert ab 2023 die Verfügungsmöglichkeiten. Erblasserinnen und Erblasser können über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses frei bestimmen. Die geschützten Quoten („Pflichtteile“) wurden reduziert. Es empfiehlt sich deshalb, bestehende Testamente sowie Erbverträge (und Eheverträge) zu überprüfen. Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Es empfiehlt sich deshalb, zu prüfen, ob die […]