Wie weiter, wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist?
Ist die Steuerrechnung zu hoch, ist Einsprache zu erheben. Dies bedeutet, dass dieselbe Steuerbehörde, welche die Veranlagung erstellt, noch einmal zum Zug kommt. Die Einsprache ist fristgerecht (meist innert 30 Tagen) zu erheben, für die Begründung kann die Frist in der Regel erstreckt werden. Es ist am Einsprechenden, sein Anliegen mit klugen Argumenten, klaren Informationen […]