Miteigentümer können jederzeit die Aufhebung des Miteigentums verlangen
Jeder Miteigentümer eines Grundstücks hat den Anspruch, jederzeit und ohne Begründung, die richterliche Aufhebung des Miteigentums zu verlangen. Ist kein Miteigentümer in der Lage, das Grundstück zu übernehmen und die anderen auszuzahlen, erfolgt die Aufhebung des Miteigentums durch gerichtlich angeordneten Verkauf oder Versteigerung des Grundstücks. Komplizierter wird es, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Miteigentumsanteil an […]