Regelungen im Arbeitsvertrag zu Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind nur unter strikten Voraussetzungen zulässig. Weisungen, die sich auf das Verhalten am Arbeitsplatz beschränken, sind jedoch möglich.
Es kommt immer wieder vor, dass sich zwei Personen am Arbeitsplatz ineinander verlieben. Statistisch steht der Arbeitsplatz in der „Verkupplungshitparade“ hinter dem Freundes- und Bekanntenkreis und dem Ausgang am Abend auf dem dritten Platz, noch vor dem Online-Dating. Eine solche Liebesbeziehung kann jedoch arbeitsrechtliche Spannungsfelder nach sich ziehen.
Die Grundrechte der persönlichen Freiheit und der Achtung des Privat- und Familienlebens sind zwar im Arbeitsvertragsrecht nicht direkt anwendbar. Dennoch besteht auch hier ein Verbot vor übermässiger vertraglicher Bindung, welches die freie persönliche Lebensgestaltung schützen soll. Ein Verbot einer Liebesbeziehung am Arbeitsplatz ist folglich nicht zulässig.
Zulässig ist jedoch eine Meldepflicht, insbesondere in stark regulierten Bereichen wie Compliance, Revision oder Controlling. Aber auch losgelöst von solchen Konstellationen kann ein Informationsbedürfnis des Arbeitgebers die Geheimhaltung einer Liebensbeziehung zwischen Arbeitnehmern überwiegen.
Normalerweise besteht kein Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers. Zulässig sind Weisungen jedoch, wenn beziehungsbedingte Spannungen Auswirkungen auf die Leistung oder auf das Verhalten am Arbeitsplatz haben. Dasselbe gilt für vorsorgliche Weisungen, wie zum Beispiel die Pflicht mit dem Beziehungspartner während der Arbeitszeit einen rein kollegialen Umgang zu pflegen.
SPEED READ: Employment contract regulations on romantic relationships at work are only permissible under strict conditions. Instructions that only affect the conduct at work are, however, possible. In doubt ask your lawyer. Always stay on the legal side of life.
SUPErLiRE: Les dispositions du contrat de travail relatives aux relations amoureuses ne sont autorisées que dans des conditions strictes. Les instructions qui n’affectent que le comportement sur lieu de travail sont toutefois possibles. Les conseillers juridiques AMATIN s’efforcent de trouver une solution enzymatique et profitable pour vos défis.