AMATIN AG Rechtsanwälte / Attorneys at Law (contact: Martin Boos , Roman Kälin-Burgy), Basel, Switzerland – in the heart of the Swiss Economic Backbone Zurich-Basel-Geneva.
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist streng und die Vorschriften der EU sind noch strenger.
Für das Marketing Ihrer Dienstleistungen und Waren bedienen Sie sich Ihrer Kundendaten. Zu denken ist etwa an Treue-Rabatte (z.B. mittels Kunden-/Rabattkarte bzw. Kundenkonto) oder an die Auswertung von Kaufgewohnheiten einer bestehenden Kundschaft.
Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2019 tritt ein vollständig revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die aktive Informationspflicht. Werden Daten erhoben, muss die betroffene Person grundsätzlich darüber informiert werden. Ebenso neu ist, dass das „Profiling“ von Personen beziehungsweise die Auswertung von Daten zur Gewinnung von Erkenntnissen über eine Person (zum Beispiel deren Kaufverhalten) der expliziten Einwilligung bedarf. Ein Profiling liegt bereits dann vor, wenn das Kaufverhalten eines Kunden analysiert wird und ihm gestützt darauf massgeschneiderte Angebote unterbreitet werden.
Zielt Ihre Datenbearbeitung darauf ab, Waren und Dienstleistungen in der EU anzubieten, dann werden Sie zusätzlich die am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Datenschutzvorschriften der EU beachten müssen; diese sind auch dann anwendbar, wenn Sie nicht in der EU niedergelassen sind.
Das Schweizer Bussenregime wird streng: Verstösse sollen mit bis zu 500’000 CHF geahndet werden. Die EU droht höhere Bussen an: Es sind Bussen von bis zu EUR 20 Mio beziehungsweise 4% des weltweiten Umsatzes (je nachdem, welcher Betrag grösser ist) vorgesehen.