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Marken-Überwachung – sonst droht Verlust des Schutzes

AMATIN AG Rechtsanwälte / Attorneys at Law (contact: Vanessa Fischer, Martin Boos), Basel, Switzerland – in the heart of the Swiss Economic Backbone Zurich-Basel-Geneva.

Ist eine Marke erst einmal erfolgreich im Markenregister eingetragen, kann ihr Schutzbereich durch Neuanmeldungen von zu ähnlichen Marken massiv verringert werden, wenn sie nicht konstant überwacht und verteidigt wird. 

Firmen, die erfolgreich Produkte vermarkten, versehen diese oft mit einer Marke. Marke, Name, Logo und Design sind wichtige Werte Ihres Unternehmens. Diese Werte müssen geschützt werden, da Produktpiraterie, Missbrauch und unerwünschte Trittbrettfahrer Ihre Marke schwächen können. Marken- und Designschutz sind wichtige Instrumente zum Schutz des Geistigen Eigentums. Eine eingetragene Marke sichert die getätigten Investitionen und verbessert die Marktposition Ihres Unternehmens und dessen Produkte. Viele Markeninhaber werden nicht darüber informiert, dass ein möglichst grosser Schutzbereich eine konstante aktive Verteidigung voraussetzt. Es genügt nicht, die eigene Marke intensiv zu nutzen und bekannter zu machen. Denn die Konkurrenten nehmen gerade die Bekanntheit einer Marke zum Anlass, durch neue, ähnlich lautende Marken von deren Ruf zu profitieren. Realisiert die Markeninhaberin erst nach Monaten oder gar Jahren, dass zwischenzeitlich eine ihren Schutzbereich verletzende Konkurrenzmarke im Markenregister eingetragen (oder nur schon gebraucht) wurde, können die Abwehransprüche im schlimmsten Fall schon verwirkt sein. Die Verteidigung ist zu diesem Zeitpunkt wesentlich teurer und womöglich nur noch über die Zivilgerichte durchsetzbar. Die Firma wird um den Wert der über Jahre hinweg bei den Kunden eingeführten Marke gebracht.

Überwachung der Markenanmeldungen 

Neben der allgemeinen Konkurrenzbeobachtung ist in vielen Fällen ein spezifischer „Watch Service“ (Markenüberwachung) erforderlich, der vom Markenanwalt individuell eingerichtet und bewirtschaftet wird basierend auf Ihrem Budget und dem Schutzbereich Ihrer Marke. Bei der Markenüberwachung werden die Markenregister Ihrer Absatzgebiete überwacht. Über alle Neuanmeldungen oder Hinterlegungen, die Ihrer Marke ähnlich oder gar gleich sind, erhalten Sie umgehend eine Mitteilung. Bei Neuanmeldungen können Sie innert drei Monaten ab Publikationsdatum beim Markenamt Widerspruch erheben (Widerspruchsverfahren). Neben der Markenüberwachung von Neuanmeldungen kann auch eine Überwachung des Gebrauchs Ihrer Marke im Internet eingerichtet werden.

Aktive Markenverteidigung 

Wichtig bei der Markenverteidigung ist es, schnell zu reagieren, insbesondere durch Abmahnung und Widerspruch. Das Widerspruchsverfahren ist ein Schnellverfahren vor der schweizerischen resp. ausländischen Markenbehörde. Viele Markenanmelder sind eher bereit, ihre Marke noch vor oder während der Widerspruchsfrist abzuändern oder anzupassen, da die Investitionskosten in diesem Stadium noch nicht all zu hoch sind. Je mehr in eine Marke investiert wurde, desto weniger besteht die Bereitschaft, die Marke aufzugeben oder anzupassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarung zu schliessen, in welcher festgelegt wird, welche Marke für welche Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt ist. Die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung sind in einem frühen Stadium dank Überwachung und frühzeitiger Information wesentlich höher. Gerne stehen wir von Amatin Rechtsanwälte für ergänzende Auskünfte oder Fragen über die Markenüberwachung, die Definition des Schutzbereichs Ihrer Marke sowie die effiziente Markenverteidigung zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Markenschutz und Markenüberwachung finden Sie auf unserer Website.

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