Die Etikettierung von Lebensmitteln ist eines der wichtigsten Mittel, um die Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen. Unter anderem ist eine Herkunftsangabe von besonderem Interesse, da sie die Aufmerksamkeit der Verbraucher wecken und zum Kauf des Produkts anregen kann. So bevorzugen einige Verbraucher beispielsweise Lebensmittel aus der Region, um ihre örtlichen Landwirte zu unterstützen oder sie wählen Lebensmittel aus einem bestimmten Land aufgrund seines guten Rufs oder aus anderen Gründen.
Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnung ihrer Produkte den gesetzlichen Anforderungen der Länder entspricht, in denen diese Produkte verkauft werden. In keinem Fall darf die Lebensmittelkennzeichnung die Verbraucher über die Merkmale eines Lebensmittels, einschliesslich seiner Art, Eigenschaft, Zusammensetzung, Menge, seines Ursprunglandes usw., irreführen. Die Nichteinhaltung der Lebensmittelkennzeichnung kann zu erheblichen geschäftlichen Verlusten führen, unter anderem durch die Verhängung von Bussgeldern, die Vernichtung von Verpackungen mit nicht konformer Kennzeichnung und die Schädigung des Rufs des Lebensmittelmarktbetreibers.
Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten jeweils länderspezifische gesetzliche Bestimmungen. In der Regel legt die lokale Gesetzgebung detaillierte allgemeine Anforderungen fest sowohl für obligatorische als auch für freiwillige Angaben auf Lebensmittels sowie besondere Anforderungen für die Kennzeichnung bestimmter Arten von Lebensmitteln (z.B. Babynahrung, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, alkoholische Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Bioprodukte, Fruchtsäfte, natürliches Mineralwasser, Honig, Fruchtkonfitüren usw.). Häufig werden auch Anforderungen an die Schriftart der Lebensmittelkennzeichnung vorgegeben. Ausserdem gelten in einigen Ländern besondere Vorschriften für die Angabe des Ursprunglandes oder des Herkunftsortes auf dem Etikett bestimmter Lebensmittel, z.B. für Olivenöl, Honig und Fleischerzeugnisse.
So wird die Lebensmittelkennzeichnung in der Europäischen Union unter anderem durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel, die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Informationen der Verbraucher über Lebensmittel hinsichtlich der Vorschriften für die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes der Hauptzutat eines Lebensmittels usw. geregelt.
Nach dem Brexit unterscheiden sich einige rechtliche Anforderungen des Vereinigten Königreichs an die Lebensmittelkennzeichnung und die entsprechenden Verfahren von den Anforderungen der EU. Es ist zu erwarten, dass diese Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen des Vereinigten Königreichs und der EU im Laufe der Zeit zunehmen werden.
Die Schweiz hat strenge Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, hat sie bereits Anstrengungen unternommen, um ihre Lebensmittelgesetzgebung stärker an ihre EU-Nachbarn anzugleichen.
Ausserdem befindet sich die Ukraine im Prozess des Harmonisierung der ukrainischen Gesetzgebung mit dem EU-Recht. Die Ukraine hat bereits damit begonnen, eine Reihe von EU-Konzepten in Bezug auf Informationen über Lebensmittel, einschliesslich nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben, anzuwenden.
Die USA und Kanada haben ihre eigenen, einzigartigen Anforderungen und Konzepte für die Lebensmittelkennzeichnung.
Die EU-Rechtsvorschriften sehen vor, dass die Angabe des Ursprunglandes oder des Herkunftsortes eines Lebensmittels immer dann erfolgen sollte, wenn ihr Fehlen die Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Erzeugnisses täuschen könnte. In jedem Fall sollte die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes in einer Weise erfolgen, die den Verbraucher nicht täuscht.
Nach den EU-Rechtsvorschriften sind beispielsweise Informationen über das Ursprungsland oder den Herkunftsort eines Lebensmittels zwingend vorgeschrieben. Dies ist dann der Fall, wenn das Fehlen dieser Angaben den Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittel irreführen könnte, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett als Ganzes andernfalls den Eindruck erwecken würden, dass das Lebensmittel ein anderes Ursprungsland oder einen anderen Herkunftsort hat; ebenfalls bei bestimmten Fleischsorten.
Seit April 2020 sind die Lebensmittelunternehmer durch die EU-Gesetzgebung verpflichtet, die Herkunft der Hauptzutaten auf dem Etikett anzugeben, wenn die Herkunft der Hauptzutaten nicht mit der Herkunft des Lebensmittels übereinstimmen, die auf dem Etikett angegeben ist.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln unterliegt häufig der Kontrolle durch die zuständigen staatlichen Behörden der Länder, in denen diese Produkte verkauft werden. Irreführende Informationen müssen nicht zwangsläufig falsch sein (obwohl sie es sein können), sondern es kann sich um sachlich richtige Informationen handeln, die unvollständig oder ungenau sind oder so präsentiert werden, dass die Bedeutung der Informationen verzerrt wird.
So kann eine Produktkennzeichnung die Verbraucher in die Irre führen, wenn sie bestimmte Fakten auslässt oder vage formuliert ist, obschon sie wahrheitsgemässe Informationen enthält. Die zuständigen staatlichen Behörden können in solchen Fällen die Kennzeichnung beanstanden. Ausserdem wird die Wahrnehmung der Informationen in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Schriftart und -farbe des Textes, der Farbe des Hintergrunds, des Vorhandenseins von Bildern usw. geprüft.
Es gab viele Fälle, in denen die zuständigen staatlichen Behörden verschiedener Länder Informationen auf Lebensmittelverpackungen als irreführend ansahen und z.B. erhebliche Geldstrafen gegen Lebensmittelunternehmer verhängten:
Es ist wichtig, den Standpunkt des Europäischen Gerichtshof zu berücksichtigen, demzufolge:
Wie die Praxis der Rechtsdurchsetzung zeigt, sind die zuständigen Behörden verschiedener Länder auch bei der Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes von Lebensmitteln recht penibel, soweit es sich um Informationen handelt, die die Verbraucher irreführen und somit einem bestimmten Hersteller ungerechtfertigte Vorteile verschaffen (d.h. den Wettbewerb auf dem Markt beeinträchtigen) können.
Es gibt einige Beispiele für Fälle, die von den zuständigen staatlichen Behörden im Zusammenhang mit irreführenden Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln und Getränken untersucht werden:
Die Herkunftsangabe von Lebensmitteln wird daher von den zuständigen Behörden sehr ernst genommen, da auf diese Weise die Rechte der Verbraucher geschützt und die Integrität der Geschäftspraktiken gewährleistet werden können.
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