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Quelle: AMATIN AG 2024

Kompensation von Überstunden

Die Leistung von Überstunden ist in vielen Branchen und Berufen eine gängige Praxis. Doch wie genau werden diese zusätzlichen Arbeitsstunden geregelt? Welche Rechte haben Arbeitnehmer, und welche Pflichten müssen Arbeitgeber erfüllen? In diesem Blogbeitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Kompensation von Überstunden und geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene normale Arbeitszeit hinausgehen. In der Schweiz ist die maximale Arbeitszeit gesetzlich festgelegt, von der auch vertraglich keine Abweichungen zum Schutz der Arbeitnehmer erlaubt sind: Sie beträgt in der Regel 45 Stunden pro Woche für industriell tätige Unternehmen, Büropersonal, technische Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben und 50 Stunden pro Woche für die übrigen Arbeitnehmer.

Es ist wichtig, Überstunden von der gesetzlich festgelegten Überzeit zu unterscheiden. Überzeit bezeichnet Arbeitsstunden, die über die gesetzlich maximal zulässige Arbeitszeit hinausgehen. Überzeit unterliegt strengeren Regelungen und ist mit klaren Kompensationspflichten verbunden.

Wann müssen Überstunden geleistet werden?

Grundsätzlich dürfen Überstunden nur dann angeordnet werden, wenn sie betrieblich notwendig sind und für den Arbeitnehmer zumutbar erscheinen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Überstunden zu leisten, sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt. Allerdings können vertragliche Absprachen oder Reglemente den Umfang und die Bedingungen für Überstunden weiter einschränken oder regeln. Dies muss jedoch schriftlich erfolgen.

Wie werden Überstunden kompensiert?

Es gibt es zwei Hauptarten, wie Überstunden kompensiert werden können:

Zeitkompensation:

Überstunden können durch zusätzliche Freizeit abgegolten werden. Dies ist die bevorzugte Methode, wenn beide Parteien sich darauf einigen. In der Regel sollte die Kompensation in Freizeit im Verhältnis 1:1 erfolgen, es sei denn, eine andere Regelung wurde vereinbart.

Finanzielle Kompensation:

Können Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, muss der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden mit einem Zuschlag von mindestens 25% des regulären Lohns vergüten. Dies gilt allerdings nur, wenn keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wurde, die eine pauschale Abgeltung der Überstunden vorsieht.

Es ist wichtig zu beachten, dass in vielen Arbeitsverträgen Klauseln enthalten sind, die vorsehen, dass Überstunden im Gehalt inbegriffen sind oder pauschal abgegolten werden. Solche Klauseln müssen jedoch klar und verständlich formuliert sein, um wirksam zu sein.

Besondere Regelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Es gibt bestimmte Arbeitnehmergruppen, für die spezielle Regelungen gelten:

Kader und Führungskräfte:

Häufig werden Überstunden für Führungskräfte pauschal abgegolten oder gelten als Bestandteil des Gehalts. Diese Praxis muss jedoch vertraglich klar geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Teilzeitarbeitnehmer:

Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Kompensation für Überstunden, wenn sie über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Schichtarbeit und flexible Arbeitszeiten:

In Betrieben mit Schichtarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen können spezielle Regelungen zur Kompensation von Überstunden bestehen, die den Anforderungen des Betriebs und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werden.

Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten und Überstunden der Arbeitnehmer ordnungsgemäss zu erfassen und dafür zu sorgen, dass Überstunden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kompensiert werden. Es ist ratsam, ein transparentes System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzurichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitsbelastung der Arbeitnehmer nicht übermässig wird, um gesundheitliche Risiken auszuschliessen.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben das Recht, eine korrekte Erfassung und Kompensation ihrer Überstunden zu verlangen. Sollte der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht korrekt kompensieren, können Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen – notfalls auch gerichtlich. Es ist daher wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten genau dokumentieren und ihre Rechte kennen.

Sonderfall Jahresarbeitszeitmodell

Mittels schriftlicher Vereinbarung kann auch ein sog. Jahresarbeitszeitmodell vorgesehen werden. Dieses erlaubt beiden Seiten mehr Flexibilität in Bezug auf das anfallende, schwankende Arbeitsvolumen und die Vereinbarkeit mit Privatinteressen, da der Zeitraum der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit einer Jahresbetrachtung unterliegt. Es besteht gar die Möglichkeit, allfällige Überstunden in ein weiteres Kalenderjahr zu übertragen. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine Überwachung möglicher Überstunden im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfolgen muss, um zu hohe Überstundensaldi zu vermeiden.

Fazit

Die Kompensation von Überstunden ist im Schweizer Arbeitsrecht klar geregelt, doch die Praxis kann komplex sein. Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Klare vertragliche Regelungen und eine transparente Erfassung der Arbeitszeiten sind der Schlüssel, um sicherzustellen, dass Überstunden fair und korrekt kompensiert werden.

Durch eine offene Kommunikation und klare Vereinbarungen können Unternehmen und Mitarbeiter eine faire Balance zwischen den betrieblichen Erfordernissen und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer finden – und so zu einem positiven und produktiven Arbeitsumfeld beitragen.

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