Bei einem Mangel an der Mietsache kann der Mieter vom Vermieter eine Reparatur bzw. eine Mietzinsherabsetzung verlangen. So z.B. bei undichten Fenstern und einer daraus resultierenden hohen Heizkostenrechnung.
Anders sieht es aus, wenn eine hohe Heizkostenrechnung nicht durch einen Mangel verursacht wird, sondern der Mieter in einer alten Wohnung mit unzeitgemässer Isolierung lebt. Der Mieter hat keine Handhabe, eine energetische Sanierung auf dem Rechtsweg einzufordern. Einen entsprechenden Wunsch darf der Mieter jederzeit an den Vermieter herantragen.
Von Vermieterseite kann es bei einer solchen Anfrage sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen und diesem die Kostenfolgen einer energetischen Sanierung zu erklären. Die Nebenkostenabrechnung würde dadurch zwar tiefer ausfallen, jedoch hätte der Vermieter das Recht, den Nettomietzins aufgrund der Sanierung anzuheben. Es ist jedoch gut möglich, dass einem Mieter der verbesserte Wohnkomfort und der Schutz der Umwelt einen höheren Mietzins wert sind.
Dem Mieter ist zu empfehlen, dass er sich den möglichen Kostenfolgen bewusst ist, bevor er sich an den Vermieter wendet und eine energetische Sanierung wünscht.
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