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Hypothek abbezahlt – was tun mit dem Schuldbrief?

Als Sicherheit für ein Darlehen (Hypothek), welches für den Bau oder Kauf eines Hauses aufgenommen worden ist, dient beinahe immer ein Schuldbrief. Vor 2012 wurden Hypotheken grundsätzlich in der Form des Papier-Schuldbriefs errichtet. Der Papier-Schuldbrief stellt ein Wertpapier dar, dessen Herausgabe nach vollständiger Tilgung der Schuld vom Gläubiger verlangt werden kann. 

Will man den Schuldbrief mit Sicherheit nicht mehr verwenden, kann man ihn beim Grundbuchamt zurückgeben und den Eintrag im Grundbuch löschen lassen. Dadurch lassen sich die Aufbewahrungskosten bei der Bank oder die Anschaffung eines Tresors sparen. Ist eine Wiederverwendung des Schuldbriefes jedoch noch ungewiss, kann sich die Aufbewahrung angesichts der Kosten eines neuen Schuldbriefes durchaus lohnen. 

Bei einem Papier-Schuldbrief ist es jedoch essentiell, dass er sicher aufbewahrt wird. Im Falle eines Verlusts muss der Schuldbrief durch ein Gericht kraftlos erklärt werden. Dies verursacht einen grossen administrativen Aufwand und hohe Kosten. 

Seit der Einführung des Register-Schuldbriefs im Jahre 2012 können Schuldbriefforderungen auch rein elektronisch durch Eintragung im Grundbuch errichtet werden. Seitdem gibt es auch die Möglichkeit, Papier-Schuldbriefe in Register-Schuldbriefe umzuwandeln. Dadurch besteht der Schuldbrief elektronisch weiter und man spart sich die Aufwände und Unsicherheiten der Aufbewahrung. 

Wenn ein Darlehen vollständig zurückbezahlt ist, reicht zur Umwandlung eines Schuldbriefes ein schriftlicher Antrag des Grundeigentümers an das zuständige Grundbuchamt. 

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