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Geplante Erbrechtsreform und Unternehmens-Nachfolge

Auswirkungen der geplanten Erbrechtsreform auf die Unternehmens-Nachfolge

Erhalten pflichtteilsgeschützte Erben aufgrund der Anordnungen des Erblassers ihre Pflichtteile nicht, riskieren die darüber hinaus bedachten Personen, im Erbfall mit Herabsetzungsansprüchen konfrontiert zu werden. Mit der Revision des Erbrechts möchte der Bund unter anderem die erbrechtlichen Pflichtteile (Mindestquoten) für Kinder und Ehepartner reduzieren, um dem Erblasser einen grösseren Anteil zur freien Verfügung zu überlassen. Dies soll dem Erblasser unter anderem auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtern. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Erbrechts vom 4. März 2016 ist abgeschlossen.

Familienunternehmen machen in der Regel einen grossen Teil des Privatvermögens aus. Als oft schwer teilbare Werte stellen sie für die familieninterne Nachfolgeregelung eine besondere Herausforderung dar. Die geplante Erbrechtsreform will verhindern, dass es aufgrund von Uneinigkeiten zwischen den Nachkommen zum ungewollten Verkauf an Dritte oder zur Zerstückelung des Unternehmens kommt. Deshalb soll der Erblasser über einen grösseren Teil seines Vermögens frei verfügen können.

Dem überlebenden Ehegatten sollen gegenüber den Nachkommen neu nur noch ein Achtel statt zwei Achteln des Nachlasses als Pflichtteil zustehen, während die Kinder nur noch mit zwei Achteln statt mit drei Achteln als Pflichtteil am Nachlass partizipieren sollen. Die frei verfügbare Quote des Erblassers betrüge neu fünf Achtel (62.5%) an Stelle der bisherigen drei Achtel (37.5%).

Der zukünftige Erblasser ist gut beraten, frühzeitig die Unternehmensnachfolge zu planen und sicherzustellen. Die bewährteste Lösung ist ein Erbvertrag, der die Unternehmensübertragung und die erbrechtlichen Folgen regelt und der von allen Erben akzeptiert wird. Ist unter den Erben keine Einigung möglich, kann die Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten zum Beispiel durch Verkauf des Unternehmens an den Nachfolger erfolgen. Ein Verkauf muss in vielen Fällen gegen Einräumung eines Darlehens erfolgen. Bei einer Schenkung bestehen etliche Risiken und Unsicherheiten bezüglich der Ausgleichungs- respektive Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers beim späteren Erbfall. Dem Unternehmensnachfolger ist die Auszahlung der Erben aufgrund seiner privaten Vermögenslage meistens nicht möglich, so dass letztlich die Fortführung des Familienunternehmens erneut gefährdet wäre.

Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, die Unternehmensnachfolge und die erforderlichen erbrechtlichen Massnahmen zu planen und damit langen und kostenintensiven Auseinandersetzungen vorzubeugen.

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