The essence in two phrases: Shell lease implicates a lot of challenging questions. Swiss law does not explicitly handle.
Die Rohbaumiete ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung beurteilte bisher nur gewisse Aspekte. Dem spezifischen Charakter der Rohbaumiete ist im Vergleich zu „normalen“ Mietverhältnissen in umfassenden Verträgen Rechnung zu tragen. Denn das Schweizerische Mietrecht geht davon aus, dass die Vermieterin das Mietobjekt in einem für den künftigen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten hat (Art.256 Abs.1 OR). Mit Bezug auf die Übergabe ist dies bei der Rohbaumiete aber gerade nicht der Fall. Auch bei der Erhaltung des tauglichen Zustands entspricht es den Interessen der Vertragsparteien, dass die Mieterin die Kosten des Unterhalts des von ihr selbst vorgenommenen Innenausbaus trägt.
Neben vielen Détails sollte inbesondere auch geregelt werden, ob die Mieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses den ursprünglichen Rohbau-Zustand wiederherstellen muss oder ob sie gar für einen allenfalls in diesem Zeitpunkt durch ihre Investitionen bestehenden Mehrwert von der Vermieterin entschädigt werden soll. Hierbei kann zwischen Ausbauten bis hin zum tauglichen Zustand und darüber hinausgehende Investitionen unterschieden werden, da die Rechtsfolgen unterschiedlich ausfallen können.