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Der Verkäufer eines Grundstücks kann seine Garantie nicht unbeschränkt wegbedingen.

Sie entdecken am neu erworbenen Grundstück (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) nachträglich Mängel oder Schäden. Ist der daraus resultierende Schaden erheblich, können Ihnen beträchtliche Kosten entstehen. Die meisten Grundstückskaufverträge beinhalten eine sogenannte Freizeichnungsklausel, welche die Haftung oder Garantie des Verkäufers für Mängel bzw. Schäden am Grundstück begrenzen oder sogar ganz ausschliessen (Wegbedingung jeglicher Garantieansprüche des Käufers). Gemäss Bundesgericht fallen Mängel bei Grundstückskaufverträgen nicht unter solche Freizeichnungsklauseln, wenn diese ausserhalb dessen liegen, womit ein Käufer vernünftigerweise hätte rechnen müssen. 

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