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Bitcoin als Zahlungsmittel

Autor: Martin Boos 

AMATIN nimmt ab sofort Bitcoin als Zahlungsmittel entgegen. Wir sind damit eine der ersten Rechtsanwaltsfirmen der Schweiz und wohl die erste in der Region Basel, die dieses neue Zahlungsmittel entgegennimmt. Wir gehen davon aus, dass die Cyberwährung auch im Geschäftsverkehr grosses Potential hat und möchten mit diesem für unsere Branche eher unkonventionellen Schritt ein Zeichen setzen. 

Denn die Zahl von Firmen in der Schweiz, die Bitcoin und Blockchain nutzen, wächst. Bereits sind auch namhafte Unternehmen aus dem privaten als auch dem öffentlichen Sektor einge-stiegen. So ermöglicht die SBB seit Kurzem den Kauf von Bitcoin an ihren Automaten. In der Innerschweiz kann man Rechnungen der Stadt Zug seit einem halben Jahr in Bitcoin begleichen. 
Die Stadt wollte hiermit gegenüber Fintech-Unternehmen ein positives Zeichen setzen. 

Als moderne Rechtsanwälte und junge Firma, die aus einem Spin-off einer 1990 von Martin Boos gegründeten Anwaltsfirma hervorgegangen ist, haben wir häufig mit dynamischen Firmen als Kunden zu tun. Für sie ist der Einsatz der Blockchain-Technologie und des Zahlungsmittels Bitcoin oft Standard. Um sie in diesem Bereich umfassend beraten zu können, ist es daher wichtig, dass wir uns ebenfalls mit dieser Innovation im Zahlungsverkehr auseinandersetzen.Darum bieten wir allen Klienten, die dies wünschen, die Möglichkeit, ab sofort die Honorarnote in Bitcoin zu begleichen. 

Für Rechnungen bis zu einem Betrag von CHF 10’000 nehmen wir Bitcoin im Gegenwert von maximal CHF 1’000 entgegen. Bei Rechnungen über CHF 10’000 akzeptieren wir bis 10% des Rechnungsbetrags. 

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