Erbeinsetzung & Vermächtnis: „Ich vererbe mein Haus an meine Angestellten“ – ein unheilvolles Geschenk?
Erbeinsetzungen und Vermächtnisse wollen sorgfältig geplant sein. Denn Begünstigte müssen über ausreichend Barmittel verfügen, um die (kurzfristig) anfallenden Erbschaftssteuern und die für den Betrieb eines vererbten Objekts (z.B. Haus/Liegenschaft, etc.) anfallenden Rechnungen bezahlen zu können. Vererbt man beispielsweise sein Haus an seine Hausangestellten, ohne dass sie die für Nichtverwandte sehr hohen Erbschaftssteuern und die anfallenden […]