Unilateral changes of rental contracts – legally unobjectionable?
Will der (gewerbliche oder private) Vermieter gegenüber seinem Mieter einseitig eine Mietzinserhöhung durchsetzen, so ist das Verfahren hierfür im Gesetz geregelt. So ist eine Mietzinserhöhung stets nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zulässig. Darüber hinaus muss der Vermieter den (gewerblichen, privaten) Mieter hierüber zehn Tage vor Beginn dieser Kündigungsfrist informieren, die Mietzinserhöhung begründen und er hat […]