Geltendmachung von Mängeln an gemeinschaft-lichen Teilen bei Stockwerk-eigentum
Besitzer von Stockwerkeigentum müssen bei der Geltendmachung von Mängeln an gemeinschaftlichen Teilen gemeinschaftlich handeln. Bei Stockwerkeigentum ist die Geltendmachung von Mängeln bei der eigenen Eigentumswohnung unproblematisch. Jeder Stockwerkeigentümer kann Mängel selbständig geltend machen. Bei Mängeln an gemeinschaftlichen Teilen wie z.B. dem Dach oder Lift ist es komplizierter, wenn Schäden gegenüber dem Verkäufer, Handwerker oder Planer […]
