Enforcement of claims in foreign currency is tricky.
Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen in einer Fremdwährung ist Vorsicht geboten. Geldforderungen sind grundsätzlich in der geschuldeten bzw. vereinbarten Währung oder Fremdwährung zu begleichen. Hat der Schuldner seinen (Wohn-)Sitz in der Schweiz, darf er die Forderung unter Umständen auch in Schweizer Franken begleichen. Der Gläubiger hingegen hat keine solche Wahlmöglichkeit. Dieser muss seine Forderung […]