Trotz dem deutlichen Scheitern der No Billag Initiative wird es bereits ab 1.1.2019 keine Billag-Gebühr mehr geben. Dafür wird neu die sogenannte Abgabe für Radio und Fernsehen fällig, welche unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes bei Haushalten und Unternehmen erhoben wird.
Eine Anmeldung ist mit dem Systemwechsel nicht mehr notwendig. Auch die berüchtigten unangekündigten Kontrollen entfallen. Firmen erhalten künftig automatisch eine Rechnung von der Eidg. Steuerverwaltung, welche für die Erhebung der Abgabe der Unternehmen ab 2019 zuständig ist. Private erhalten die Rechnung künftig von der Serafe AG. Während sich die Abgabe für Privathaushalte von CHF 451 auf CHF 365 reduziert, bezahlen Firmen umsatzabhängig zwischen CHF 365 und maximal CHF 35’590 (bei einem Umsatz von mehr als 1 Mia CHF) pro Jahr. Jeder Haushalt und jede Firma zahlt die Abgabe nur noch einmal. Für Filialen, Zweitwohnsitze und Ferienhäuser-/Wohnungen besteht keine Abgabepflicht mehr. Jedoch werden Einzelunternehmen bei entsprechendem Umsatz künftig die Abgabe als Privathaushalt zusätzlich zur Unternehmensabgabe bezahlen müssen.
Firmen sind neu nur noch abgabepflichtig, sofern sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens CHF 500’000.- erzielen. Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen jedoch keine Unternehmensabgabe entrichten. Massgebend für das Jahr 2019 ist der Umsatz des Jahres 2017, danach jeweils der Vorjahresumsatz. Weist ein Unternehmen zwar den entsprechenden Umsatz, jedoch nur einen äusserst geringen Gewinn bzw. gar Verlust aus, kann die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden.
Privathaushalte sind ab 2019 grundsätzlich immer abgabepflichtig. Jedoch besteht für Haushalte, die nachweislich kein Empfangsgerät besitzen, noch bis 2023 die Möglichkeit einer jährlich zu beantragenden Abgabebefreiung.