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AMATIN AG, 2019

Unpaid AHV contributions – Who is liable?

Auch nicht geschäftsführende Organe können mit ihrem eigenen Vermögen für nicht bezahlte AHV-Beiträge haften. 

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die Arbeitnehmerbeiträge an die AHV in Abzug zu bringen und diese gemeinsam mit den eigenen Beiträgen der Ausgleichskasse zu überweisen. 

Für nicht bezahlte Beiträge haften bei juristischen Personen nicht nur das Unternehmen, sondern allenfalls auch die verantwortlichen Organe mit ihrem privaten Vermögen. Ist ein Unternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht mehr für die Sozialversicherungsbeiträge belangbar, klagt die Ausgleichskasse regelmässig gegen die verantwortlichen Organe auf Schadenersatz nach Art.52 AHVG. Die Haftung kann sich nicht nur gegen Verwaltungsräte, Geschäftsführer oder andere formelle Organe, sondern auch gegen faktische Organe richten, welche die Willensbildung der Gesellschaft mitbestimmen. Auch nicht geschäftsführende Organe, wie z.B. ein Personalverantwortlicher, trifft eine Kontroll- und Aufsichtspflicht, weshalb der Einwand der fehlenden Zuständigkeit für die Beitragszahlungen von den Gerichten in der Regel nicht berücksichtigt wird. 

In der Gerichtspraxis werden Rechtfertigungsgründe, welche die Nichterfüllung der Beitrags- und Abrechnungspflicht zu entschuldigen vermögen, nur sehr zurückhaltend angenommen. Entsprechend empfiehlt es sich, die Beiträge wo immer möglich zu bezahlen und sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühestmöglich mit der zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen. Sollten Sie dennoch von der Ausgleichskasse belangt werden, kann es sich lohnen, von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob im konkreten Fall tatsächlich sämtliche Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind. 

SPEED READExecutive as well as non-executive bodies can be liable with their own assets for unpaid contributions to the Old-age and survivors’ insurance. In doubt ask your lawyer. Always stay on the legal side of life. 

SUPErLiREMême les organes non exécutifs peuvent être tenus responsables des cotisations AVS impayées avec leurs propres actifs. Les conseillers juridiques AMATIN s’efforcent de trouver une solution enzymatique et profitable pour vos défis.

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