Lizenzvereinbarungen (licensing agreements) können alle Arten der Bezahlung einer Gebühr (royalty) vorsehen. Auch die Kombination verschiedener Lizenzgebühren ist üblich.
Die Lizenzierung von Wissen (Know-how) und Patenten sowie Marken, Urheberrechten, Designs und weiteren geschützten Immaterialgüterrechten (Intellectual Property) ist allgegenwärtig. Knackpunkt aller Lizenzvereinbarungen ist erfahrungsgemäss das Lizenzgebührenmodell; dieses lässt sich allen Bedürfnissen der Vertragsparteien anpassen: Feste/fixe Lizenzgebühren sind allein oder kombiniert als Einmallizenzgebühr bzw. in Raten respektive periodisch zahlbare Gebühren anzutreffen. Variable Lizenzgebühren können vom Gewinn oder Umsatz, von der Anzahl (produzierter/verkaufter Produkte), von der Nutzung oder von Bedingungen (Erreichen von “Milestones”) abhängig sein. Sie lassen sich zudem progressiv oder degressiv ausgestalten.
Die Strukturierung des Lizenzgebührenmodells hängt von der Ausgangslage, den Zielen sowie den individuellen Bedürfnissen ab. Im Pharmabereich sind beispielsweise fast immer Upfront Payments mit Royalty Payments und Milestone Payments kombiniert anzutreffen. Jeder Einzelfall lässt sich abbilden. Auch Incentivierungen sind üblich.
Der Aufwand für Verhandlungen und deren Dauer werden oft unterschätzt. Das Ausarbeiten und Verhandeln eines praxistauglichen Vertrags ist anforderungsreich. Schliesslich ist sicherzustellen, dass die ökonomischen Eckwerte des Vertrags den unternehmerischen Erfolg ermöglichen.
Gerne sind wir bereit, Sie mit unserer Erfahrung umfassend zu unterstützen.
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