Der Bundesrat verabschiedete am 29. August 2018 die Botschaft zur Erbrechtsreform. Die Erbrechtsrevision soll die Verfügungsfreiheit des Erblassers über den Nachlass erhöhen. Der Pflichtteil der Nachkommen soll neu statt drei Viertel nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs betragen.
Die erhöhte Verfügungsfreiheit (Vergrösserung der frei verfügbaren oder disponiblen Quote) ermöglichte dem Erblasser, Personen seiner Wahl stärker zu begünstigen. Damit soll, namentlich bei Familienbetrieben, eine grössere Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge erzielt werden. Familienunternehmen machen häufig einen Grossteil des Vermögens des Erblassers aus.
Schon heute existieren bereits zahlreiche ehegüterrechtliche und erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um den Fortbestand des Familienunternehmens zu sichern. Die Erbrechtsreform scheint unter diesem Aspekt überflüssig.
Die gesetzlichen Erbteile bleiben von der Vorlage unberührt. Es wird auch in Zukunft erforderlich sein, sich über die Unternehmensnachfolge rechtzeitig Gedanken zu machen und sich bei der Ausarbeitung einer rechtlichen Grundlage für die Regelung der Nachfolge umfassend juristisch beraten zu lassen. Die Familienmitglieder erarbeiten auf dieser Basis eine im Idealfall von allen mitgetragene Nachfolgeregelung; sie mündet in einen von allen Beteiligten unterzeichneten Erbvertrag. Ein solches Einvernehmen ist dem juristischen Brecheisen vorzuziehen.
SPEED READ: The Swiss Chancellor proposes a change of the Swiss Inheritance Act. The statutory entitlement (“Pflichtteil”) of the descendants/offsprings would be halved. Thus the freely disposable quota would increase. By this the company succession should be facilitated – although the current estate planning options allow satisfying results.