Back to News
AMATIN AG, 2018

Anstellung von Haushaltshilfen für die Betreuung von Senioren. Das gilt es zu beachten.

Immer mehr Senioren stellen zu ihrer Unterstützung im Alltag eine Haushaltshilfe ein. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie dabei zahlreiche Vorschriften einhalten müssen. 

Es ist wichtig, das Anstellungsverhältnis in einem Arbeitsvertrag umfassend zu regeln. Wichtig sind insbesondere Angaben zu Lohn, Aufgabengebiet, Arbeitszeit, Ferien und Versicherung. Dabei gilt es unbedingt, die im Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft geregelten Mindestlöhne und die kantonal vorgesehenen Mindestarbeitsbedingungen zu beachten. Die Haushaltshilfe muss bei der Sozialversicherung (AHV/IV und Unfallversicherung) und ab einem bestimmten Einkommen bei einer Pensionskasse angemeldet werden. 

Wohnen die Betreuer/innen im Haushalt, in dem Sie auch arbeiten, ist es wichtig, Regelungen zur Abgrenzung von Arbeits- und Freizeit zu schaffen. Heikel ist dabei insbesondere die Frage nach der Entschädigung allfälliger Bereitschaftsdienste. Die Zeit, in der sich die Haushaltshilfe zur Verfügung des Arbeitgebers halten muss, gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Entsprechend kann auch die eigentliche Ruhezeit des Arbeitnehmers in der Nacht schnell zu Bereitschaftsdienst mutieren, wenn die zu pflegende Person auch während der Nacht immer wieder auf Hilfe angewiesen ist. In solchen Fällen ist grundsätzlich die ganze Nacht als Bereitschaftsdienst zu entlöhnen. Es empfiehlt sich, die Entschädigung eines allfälligen Bereitschaftsdienstes im Arbeitsvertrag klar zu regeln und sicherzustellen, dass dem Arbeitnehmer genügend Ruhezeiten und Freitage gewährt werden. 

SPEED REEDAs an employer of domestic employees, numerous regulations in the area of labour law and social security law must be observed. In doubt ask your lawyer. Always stay on the legal side of life. 

SUPErLiREComme employeur de travailleurs domestiques, nombreuses réglementations dans le domaine du droit du travail et du droit de la sécurité sociale doivent être respectées. Les conseillers juridiques AMATIN s’efforcent de trouver une solution enzymatique et profitable pour vos défis.

Contact Person

Contact our experts

post 1

Martin BoosAttorney at Law, Partner

martin.boos@amatin.ch
+41 61 202 91 91

SecureFileTRANSFER
post 1

Roman Kälin-BurgyAttorney at Law, Partner

roman.kaelin-burgy@amatin.ch
+41 61 202 91 99

SecureFileTRANSFER

Contact us

Contact Form