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AMATIN – die weiterhin erste nichtdigitale Anwaltskanzlei der Schweiz, erklärtermassen

Unser Textwort zum Donnerstag, 1. April 2021  

Alle reden von Digitalisieren. Staatliche und noch mehr private Institutionen werden nicht müde, der ganzen Welt zu erklären, dass die Zukunft und der Wohlstand der Menschheit von der Digitalisierung abhängig sei. Es gibt sogar vom Staat finanzierte und den Firmen beinahe verordnete Digitalisierungschecks. So, als ob es Nachfrage und Angebot nicht richten würden. 

Ganz im Gegensatz dazu ist AMATIN erklärtermassen die erste nichtdigitale Anwaltskanzlei der Schweiz. Wir von AMATIN wissen, dass die Kunden mit einem Arbeitsresultat, das aus Nullen und Einsen besteht, nichts anfangen können. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Denn “Digital” ist für sich gesehen keine Leistung mit Gegenwert, wenn daraus nicht ein nachhaltiger Vorteil resultiert. AMATIN nutzt den technologischen Fortschritt so, dass mehr Zeit für die individuelle Beratung bleibt. So kann man bei AMATIN über die eServices-Plattform bereits heute Rechtsdienstleistungen abwickeln und erhält nahtlos persönliche und individuelle Beratung. 

Die Tradition von AMATIN geht auf 1986 zurück. Seit ihrer ersten Sekunde war AMATIN mit effizienten Arbeitsmitteln unterwegs. Dies war damals der PC. Von Beginn weg konzentrierten wir uns auf die Bedürfnisse der Menschen und der Firmen. Der Kundennutzen ist das Mass aller Dinge, nicht technischer Firlefanz.  

AMATIN AG  Rechtsanwälte / Rechtsberatung  │  Attorneys at Law / Counselors  │  Conseiller Juridiques / Avocats

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