Sie geniessen mit Freunden einen lauen Sommerabend auf ihrem durch eine Hecke geschützten Gartensitzplatz. Erst jetzt fällt auf, dass die Thuja-Hecke, welche seit jeher Sichtschutz bot, von den Nachbarn gefällt wurde.
“Kein Problem. Dann müssen wir eben auf unserem Grundstück eine neue Hecke pflanzen”, mag sich manch einer denken. Doch wird das Projekt jäh gestoppt: die noch immer im Boden steckenden Wurzeln der Thuja-Hecke, die vom Nachbarsgrundstück in Ihr Grundstück gewachsen sind, verhindern eine Bepflanzung. Der Nachbar weigert sich, die Wurzeln zu entfernen oder zu einer sonstigen einvernehmlichen Lösung Hand zu bieten. Was nun?
Das Gesetz gibt dem Grundeigentümer verschiedene Rechtsbehelfe. Doch nicht immer ist klar, wie man am besten zu seinem Recht kommt. So unterscheiden sich die Rechtsbehelfe etwa in Fragen der Verjährung und betreffend dem, was vom Störer verlangt werden kann.
Das ZGB sieht etwa ein sogenanntes Kapprecht vor. Dieses darf aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die eindringenden Wurzeln das Eigentum beschädigt haben. Zudem muss dem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt werden, innert welcher er selbst die Schädigung beheben kann. Letztlich bleibt man beim Kapprecht grundsätzlich auf den Kosten der Beseitigung der Störung sitzen; dass man die abgetrennten Wurzeln behalten darf, dürfte für die meisten kein Trost sein.
Eine sogenannte Eigentumsfreiheitsklage oder eine nachbarrechtliche Klage sind weitere Möglichkeiten. Diese wären dann gegeben, wenn der Nachbar unrechtmässig ins Eigentum eingegriffen oder seine Nutzungsrechte überschritten hat.
Eine gute nachbarschaftliche Beziehung ist Gold wert. Wird diese beeinträchtigt, ist das Eskalationsmanagement gefordert. Die Erlangung eines für beide Seiten gesichtswahrenden Einvernehmens ist auch hier das Ziel.
“The essence in a nutshell: The higher the fence, the better the neighbourly relationship.”