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Prozessieren im Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht legt die Verfahren fest, die es den Parteien (zwischen Privaten) ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über zentrale Aspekte des Prozessierens im Zivilprozessrecht.

Grundlagen des Zivilprozessrechts

Das Zivilprozessrecht ist in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, die seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist. Sie vereinheitlicht das Zivilprozessrecht in der gesamten Schweiz, das früher von kantonalen Regelungen geprägt war. Die ZPO legt die Regeln für die Einleitung eines Verfahrens, den Ablauf des Prozesses und die Rechtsmittel fest.

Der Klageweg: vom Schlichtungsverfahren oder der Mediation zur Klage

Bevor ein Zivilprozess eingeleitet wird, sieht die ZPO in den meisten Fällen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor; wenn alle Parteien einverstanden sind, kann anstelle des Schlichtungsverfahrens eine Mediation treten.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, um einen je nach dem aufwändigen Prozess zu vermeiden. Dieses Verfahren findet in der Regel vor einer Schlichtungsbehörde statt, die je nach Kanton unterschiedlich organisiert sein kann. Gelingt keine Einigung, erhält die klagende Partei die Erlaubnis zur Einreichung der Klage innert einer vorgegebenen Frist (die sogenannte Klagebewilligung).

Die Klage wird beim zuständigen Gericht eingereicht. Die Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und dem Sitz oder Wohnsitz der Parteien. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift, die den Sachverhalt darlegt, die Beweismittel aufführt und die konkreten Rechtsbegehren formuliert. Die Gegenpartei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung einer Klageantwort.

Verfahrensablauf

Ein Zivilprozess ist in der Regel in mehrere Phasen gegliedert:

Schriftliches Verfahren:

Hier erfolgt der Austausch von Klageschrift und Klageantwort sowie gegebenenfalls im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels weitere Schriftsätze wie beispielsweise Replik und Duplik.

Instruktionsverhandlung:

Diese Phase dient der Vorbereitung der Hauptverhandlung. Das Gericht kann hier insbesondere weitere Beweise anordnen und die Parteien zu Vergleichsgesprächen ermutigen. Ebenso kann das Gericht den Parteien jederzeit eine Mediation empfehlen.

Hauptverhandlung:

In dieser mündlichen Verhandlung werden die Argumente der Parteien dargelegt, Beweise geprüft und allfällige Zeugen befragt. Das Gericht zieht alle relevanten Informationen heran, um zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen.

Urteilsverkündung:

Nach Abschluss der Verhandlung fällt das Gericht einen Entscheid. Dieser Entscheid kann entweder sofort mündlich verkündet oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt werden.

Rechtsmittel:

Diesen Entscheid können die Parteien, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, entweder beim Entscheid fällenden Gericht (Revision) oder bei einem übergeordneten Gericht (Berufung, Beschwerde) anfechten. Das oberste Gericht in der Schweiz für Zivilprozesse ist das Bundesgericht.

Kosten und Prozessrisiken

Beim Prozessieren fallen Gerichtskosten, Anwaltskosten und eventuelle Entschädigungen für die Gegenpartei an. Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) trägt. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe, wenn eine Partei nachweisen kann, dass sie nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen und keine Aussichtslosigkeit besteht.

Fazit

Das Zivilprozessrecht bietet einen strukturierten und geregelten Rahmen für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Verfahren sind darauf ausgelegt, eine faire und rechtmässige Lösung für die streitenden Parteien zu finden, sei es durch gütliche Einigung oder durch gerichtliches Urteil. Dennoch ist das Prozessieren mit Risiken und Kosten verbunden, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

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