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Überzeit im Arbeitsrecht

„Überzeit“ ist ein wichtiges Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Überzeit tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer über die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit hinaus arbeitet. Doch wie wird Überzeit definiert, und wie sieht die gesetzliche Regelung aus? In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Überzeit und was Sie dazu wissen müssen.

Was ist Überzeit?

Überzeit bezeichnet die Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgeht. In der Schweiz ist diese Höchstarbeitszeit im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt und beträgt:

  • 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in großen Handelsbetrieben.
  • 50 Stunden pro Woche für alle anderen Arbeitnehmer.

Wenn ein Arbeitnehmer also mehr als 45 bzw. 50 Stunden pro Woche arbeitet, spricht man von Überzeit. Diese Überzeit ist strenger geregelt als gewöhnliche Überstunden, da sie direkt die gesundheitliche und rechtliche Schutzfunktion des Arbeitsgesetzes betrifft.

Wann darf Überzeit angeordnet werden?

Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt Überzeit nur in bestimmten Situationen, nämlich:

Betriebliche Notwendigkeit:

Überzeit kann angeordnet werden, wenn sie zur Bewältigung eines aussergewöhnlich hohen Arbeitsanfalls, zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen oder aus anderen dringenden Gründen erforderlich ist.

Zumutbarkeit:

Überzeit darf nur angeordnet werden, wenn sie für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Arbeitnehmer können sich weigern, Überzeit zu leisten, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen oder wegen familiärer Verpflichtungen nicht zumutbar ist.

Begrenzung der Überzeit

Das Arbeitsgesetz sieht klare Grenzen für die zulässige Überzeit vor:

  • Für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden: Es dürfen maximal 170 Stunden Überzeit pro Kalenderjahr geleistet werden.
  • Für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden: Es dürfen maximal 140 Stunden Überzeit pro Kalenderjahr geleistet werden.

Darüber hinaus gibt es tägliche Begrenzungen: An einem Arbeitstag dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Stunden Überzeit geleistet werden, es sei denn, es liegt eine ausserordentliche betriebliche Notwendigkeit vor.

Kompensation und Vergütung von Überzeit

Die Kompensation und Vergütung von Überzeit ist klar geregelt:

Zeitkompensation:

Überzeit kann durch Freizeit in gleichem Umfang kompensiert werden, sofern dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird. Die Kompensation sollte in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen, idealerweise innerhalb von 14 Wochen.

Monetäre Vergütung:

Wenn keine Kompensation in Form von Freizeit möglich ist, muss die Überzeit finanziell abgegolten werden. Das Gesetz sieht einen Zuschlag von mindestens 25 % auf den normalen Lohn vor. Dieser Zuschlag ist verpflichtend, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen, die den Arbeitnehmer nicht schlechter stellt.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Nicht alle Arbeitnehmer fallen unter die Regelungen zur Überzeit. Insbesondere Kaderangestellte und höhere Führungskräfte sind von den Bestimmungen zur Überzeit ausgenommen. Für sie gelten in der Regel andere Vereinbarungen, die oft in ihrem Arbeitsvertrag oder durch eine spezielle Regelung festgelegt sind.

Darüber hinaus können durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder individuelle Arbeitsverträge abweichende Regelungen zur Überzeit getroffen werden. Diese dürfen jedoch die gesetzlich festgelegten Mindeststandards nicht unterschreiten.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben das Recht, Überzeit zu verweigern, wenn diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder unzumutbar ist. Zudem steht ihnen die finanzielle Kompensation bzw. der Zeitausgleich zu, wie gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ratsam, die geleistete Überzeit genau zu dokumentieren und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zur Überzeit einzuhalten und sicherzustellen, dass die maximal zulässige Überzeit nicht überschritten wird. Zudem müssen sie eine ordnungsgemässe Kompensation oder Vergütung der Überzeit sicherstellen und dafür sorgen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird.

Fazit

Die Regelungen zur Überzeit sind klar definiert, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig den betrieblichen Bedürfnissen der Arbeitgeber gerecht zu werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um Überzeit korrekt zu handhaben und Missverständnisse zu vermeiden.

Indem Unternehmen transparente Regelungen und eine offene Kommunikation über Arbeitszeiten und Überzeit etablieren, können sie ein faires und gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Arbeitnehmer wiederum sollten ihre Arbeitszeiten genau im Blick behalten und wissen, wann und wie sie Überzeit ablehnen oder ihre Rechte auf Kompensation geltend machen können.

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