Ferienjobs sind eine beliebte Möglichkeit für Jugendliche, während der Schulferien erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Doch welche Regeln und Bestimmungen gelten für minderjährige Arbeitnehmende in der Schweiz?
In der Schweiz regeln das Arbeitsgesetz (ArG) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) die Beschäftigung von Minderjährigen. Diese Normen sind darauf ausgelegt, Jugendliche vor übermässiger Belastung und gefährlichen Arbeiten zu schützen.
Grundsätzlich gilt, dass in der Schweiz Jugendliche vor dem vollendeten 15. Altersjahr nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahme davon bildet, dass durch Jugendliche ab dem vollendeten 13. Lebensjahr bereits leichte Arbeiten oder Botengänge verrichtet werden dürfen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in einer breiteren Palette von Tätigkeiten arbeiten, jedoch mit gewissen Einschränkungen bezüglich Arten der Arbeit, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Allgemein gilt zu beachten, dass die von den Jugendlichen durchgeführten Arbeiten deren Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden dürfen und die schulische Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Es benötigt die Zustimmung der Eltern. Deshalb sollten Arbeitsverträge durch die gesetzliche Vertretung mitunterzeichnet werden.
Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren dürfen maximal 9 Stunden pro Woche leichte Arbeiten verrichten, während maximal der halben Dauer der Schulferien bis zu 40 Stunden pro Woche. Ab 15 Jahren dürfen sie bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, wobei die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Dabei gilt zu beachten, dass der Schulbesuch und die schulische Leistung der Jugendlichen nicht durch übermässige Arbeitseinsätze beeinträchtigt werden. Nachtarbeit (20:00 bis 06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit sind für Minderjährige grundsätzlich verboten.
Beliebte Ferienjobs finden sich im Einzelhandel (viele Jugendliche arbeiten in Supermärkten oder kleinen Geschäften, wobei die Aufgaben z.B. das Auffüllen von Regalen, Kassieren oder die Betreuung von Kunden umfassen), in der Gastronomie (in Cafés oder Restaurants finden Jugendliche häufig Ferienjobs als Küchenhilfen oder im Bereich der Reinigung oder ab 16 Jahren als Servicekräfte), in der Landwirtschaft (z.B. Ernten von Obst und Gemüse oder Pflege von Tieren) oder bei Bürotätigkeiten.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen beispielsweise nicht in Kinos, Zirkussen und Schaustellerbetrieben beschäftigt werden; dies betrifft die Tätigkeiten nichtkünstlerischer Natur. Zudem ist unter 18 Jahren die Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben verboten
Die Vorteile von Ferienjobs liegen auf der Hand. Es werden zentrale Softskills erworben, wie beispielsweise Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Teamarbeit. Zudem kann erste Arbeitserfahrung gesammelt werden, was bei späteren Bewerbungen von Vorteil sein kann.
Ferienjobs bringen aber auch Herausforderungen und Risiken mit sich. Es ist wichtig, dass die Arbeit nicht zu einer Überlastung führt (ausreichend über mögliche Gefahren informieren und anleiten). Eltern und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Balance zwischen Arbeit, Ausbildung und Erholung gewahrt bleibt. Minderjährige dürfen auch nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Dies umfasst Tätigkeiten mit schweren Maschinen, gefährlichen Chemikalien oder hohem Unfallrisiko.
Ferienjobs bieten eine wertvolle Gelegenheit für Jugendliche, erste Schritte in die Arbeitswelt zu machen. Mit den richtigen Rahmenbedingungen und Unterstützung durch Eltern und Arbeitgeber können diese Erfahrungen sowohl lehrreich als auch bereichernd sein. Es ist jedoch unerlässlich ausreichend, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der jungen Arbeitnehmenden zu gewährleisten.