Die freiwillige MWST-Registrierung hat Vorteile für Händler und deren Kunden.
Ausländische Waren, die in die Schweiz exportiert werden, sind im ausländischen Herkunftsland wegen Exports von der Mehrwertsteuer befreit. Beim Import in die Schweiz erhebt der schweizerische Zoll eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer (Einfuhr-MWST). Dies gilt grundsätzlich für alle Warenlieferungen aus dem Ausland in die Schweiz.
Wenn die Einfuhr-MWST weniger als CHF 5 beträgt, wie das bei Kleinsendungen der Fall sein kann, verzichtet der schweizerische Zoll auf die Erhebung der Steuer. Diese Regelung führte dazu, dass Versandhändler grössere Bestellungen auf mehrere kleinere und somit steuerfreie Lieferungen in die Schweiz aufteilten.
Ausländische Versandhändler sind ab CHF 100’000 Importumsatz MWST-pflichtig
Um solche wettbewerbsverzerrende Umgehungen zu verhindern, sind seit dem 1.1.2019 alle ausländischen Versandhändler MWST-pflichtig, sobald der Wert der Kleinsendungen in die Schweiz die Schwelle von CHF 100’000 pro Jahr erreicht. Die ausländischen Versandhändler müssen dann für sämtliche Lieferungen die Schweizer MWST selber bezahlen (und irgendwie auf den Empfänger überwälzen). Dies zwingt die ausländischen Versandhändler, ihren Umsatz auch unter Berücksichtigung der Kleinsendungen laufend zu überwachen. Für jeden Versand ist zu ermitteln, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt und ob die MWST über CHF 5 beträgt. Unter Umständen muss der Händler seinen ganzen Versand und seine Rechnungsstellung innert weniger Tage komplett umstellen.
Weiss der Händler bereits, dass die Umsatzlimite im nächsten Kalenderjahr überschritten wird, empfiehlt sich eine frühzeitige freiwillige MWST-Registrierung.
Eine freiwillige Registrierung macht Sinn
Eine freiwillige Registrierung hat auch für die Kunden Vorteile. Ohne eine freiwillige Registrierung betrachtet der Schweizer Zoll die ausländische Umsatzsteuer sehr oft als Teil des Warenwerts. Entsprechend fällt die wertabhängige Bearbeitungsgebühr deutlich höher aus und das einstige Schnäppchen aus dem Ausland ist für den Kunden eine teure Überraschung (bei gewissen Elektronik-Komponenten können die Kosten astronomische Ausmasse annehmen). Mit einer freiwilligen MWST-Registrierung hat der ausländische Händler die Kontrolle über den gesamten Verzollungsprozess und kann solche unangenehme Überraschungen verhindern. Für den Kunden in der Schweiz macht es folglich mehrwertsteuermässig keinen Unterschied mehr, ob er beim ausländischen oder beim in der Schweiz domizilierten Händler einkauft.
Die freiwillige MWST-Registrierung führt meistens zu einem Konkurrenzvorteil. Für die MWST-Registrierung benötigt es einen in der Schweiz ansässigen Fiskalvertreter sowie die Hinterlegung einer umsatz-und tätigkeitsabhängigen Kaution.
Praxis: Amazon.com exportiert nicht mehr in die „Swiss Customs Union“?
Amazon.com teilte seinen Kunden am 3. Dezember 2018 mit individueller eMail mit, dass es mit Wirkung ab 26. Dezember 2018 nicht mehr „möglich“ sei, an Adressen in der „Swiss Customs Union“ zu liefern. Welche Ehre für die Schweiz, vom Riesen Amazon zur „Swiss Customs Union“ zu mehreren Staaten gemacht zu werden – stimmt ja auch ein bisschen, denn «Ich hebe den Becher zum Mund, zusammen mit dem Schatten sind wir drei!». Gibt es ein schöneres Beispiel für eine äusserst respektvolle US-Binnenmarktperspektive?
Allerneueste Praxis: Amazon.com krebst zurück – ganz heimlich!
Welche Überraschung: ab sofort gilt die angekündigte Einschränkung bei Amazon.com nicht mehr – der Reputationsschaden drohte zu gross zu werden. Ein Lehrbuch-Beispiel, dass es der Markt richtet – die einzige effiziente Richterin der Welt! Wenn das nicht Gutes für das Jahr 2019 verheisst. Interessant: Die Lösung, die Amazon.com wählte, könnte komplizierter nicht sein – aber das sind in den USA viele gewohnt. Die US-Kundinnen von Amatin hingegen lieben unsere schlanken und effizienten Lösungen, die oftmals zuerst Unglauben auslösen.
SPEED REED:A voluntary VAT registration by foreign mail order companies (exporters to Switzerland) has advantages for dealers and also their Swiss customers. Even Amazon came to the conclusion that it is better to have the bird in the hand than two birds in the bush. Keep it simple – ask Amatin, the lawfirm that streamlines your processes to the bottom.
SUPErLiRE: L’enregistrement volontaire anticipé de la TVA présente des avantages pour les sociétés de vente par correspondence en étranger et leurs clients suisses en même temps.